Herzlich Willkommen  

bei der Kanzlei Dr. Yurtsev 

 

Ich begrüße Sie auf den Internetseiten meiner Kanzlei. Ich möchte Ihnen einen Überblick über meine Tätigkeiten verschaffen.

 

Dr. Yurtsev Hukuk Bürosunun internet sitesine hoşgeldiniz !

1999 yılından beri uluslararası ve özellikle Türk - Alman Hukuku bağlamında sözleşme, ticaret, emlak, miras, aile, iş, enerji, oturum hukuku alanlarında faaliyet göstermekteyim.

 

Welcome to the website of  Dr. Yurtsev Legal-Office ! 

Since 1999  I`m active in the internationalfields of  contract law, commerce law,  laws of  property, inheritance, family, residence and energy in conjunction with the Turkish Law. 

 

Kanzlei

 

Meine Kanzlei befindet sich in der UNESCO-Weltkulturerbe-, Hansestadt und Universitätsstadt Lübeck, die eine mehrere Jahrhunderte zurückliegende Welthandelstradition sowie weltoffene Kulturtradition besitzt.  

Als größter Umschlagshafen des Landes Schleswig-Holstein liegt Lübeck in unmittelbarer Nähe zur Hansestadt Hamburg als zweitgrößte Hafenstadt Europas.  

Ich bin Mitglied der Schleswig-Holsteinischen Rechtsan-waltskammer und der Rechtsanwaltskammer Ankara. Meine hohe berufliche Kompetenz und Erfahrungsdichte beruft sich auf meine mehrdimensionale akademische und berufspraktische Formation.   

Nachdem ich 1988 das juristische Studium an der Juristischen Fakultät der Universität Ankara mit dem Diplom absolviert und das Rechtsreferendariat abgelegt hatte, erlangte  ich meinen Berufstitel  Avukat 1989  in Ankara. Durch die akademische Weiterbildung in Deutschland wurde mir der Grad desinternationalen Master of Laws, LL.M., 1992 verliehen. Nach Abschluss des Promotionsverfahrens und Anfertigung der von  

Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Franz-Jürgen Säcker betreuten Doktorarbeit (Dissertation) und Ablegung der Doktor-prüfung (Rigorosum) erhielt ich den Titel des Doktors der Rechte, Dr. jur., 1997 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.  

 

Seit 1999 bin ich gemäß § 206 BRAO Mitglied der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer. 

Zwischen den Jahren 2004-2013 beriet ich u.a. das Türkische Generalkonsulat in Hamburg.  

     

Rechtsgebiete

 

Mein beruflicher Werdegang ermöglicht es mir, Sie umfassend und unterstützend zu beraten, insbesondere in deutsch-türkisch rechtlichen Bereichen. Ich bin für Sie auf folgenden Gebieten des türkischen und 

internationalen Rechts  tätig: 

     

  • Arbeitsrecht
  • Aufenthaltsrecht
  • Energierecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Handelsrecht
  • Immobilienrecht
  • Investitionsrecht
  • Vertragsrecht

 

 Veröffentlichungen:

 

- Die Bedeutung des Günstigkeitsprinzips bei der Abänderung  

 von Sozialleistungen durch Tarifvertrag und  

  Betriebsvereinbarung   Dissertation, Kiel 1996

 

 -Der Wandel im türkischen Stromwirtschaftsrecht:  

   Eine Bestandsaufnahme im  Hinblick  

   auf deutsch- europäisches Stromrecht 

   Aufsatz in der Fachzeitschrift: Recht der  Energiewirtschaft,

  RdE 2/2001

 

   Link für die Veröffentlichungen:  

 http://swb2.bsz-bw.de/DB=2.1/CMD?ACT=SRCHA&IKT=1016&SRT=RLV&TRM=+abdulkadir+yurtsev&MATCFILTER=N&MATCSET=N&NOABS=Y

 

 

Kurzer Rückblick auf die Historie von deutsch-türkisch-rechtlichen Zusammenhängen und auf die Europäisierung des türkischen Rechtssystems  

 

Die institutionelle Wirkung der französischen Revolution und des Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts erreichte die Türkei bzw. das damalige Osmanisches Reich durch die Verkündung der Tanzimat-Reformen (=Neuordnungsreformen) am 3. November 1839 von Sultan Abdülmecid. Diese ebnete denWeg zum Erlass  der ersten schriftlichenVerfassung vom 23. Dezember 1876, die eine Orientierung in Richtung einer konstitutionellen Monarchie war. In der Zwischenzeit wurden das Handelsgesetzbuch (1850) und das Strafgesetzbuch (1858) aus Frankreich rezipiert. 

Nach der Gründung der modernen Republik Türkei (29. Oktober 1923) unter der Führung von Atatürk schlug die Türkei den Weg der parlamentarischen Demokratie ein. Rasch wurden Schritte zur Modernisierung des Rechtssystems unternommen. Entscheidende zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche gesetzgeberische Handlungen wurden vollzogen. 1926 wurden das schweizerische Bürgerliches Gesetzbuch, das deutsche Handelsgesetzbuch, das italienische Strafgesetzbuch sowie die deutsche Strafprozessordnung  rezipiert. Als ein markantes Beispiel des rasanten Wandels ist die Anerkennung des aktiven und passiven Wahlrechts für Frauen ab 1930 und die grundgesetzliche Verankerung dessen am 4. Dezember 1934 zu nennen. 

Zur Modernisierung des türkischen Rechtssystems trugen renommierte Rechtsprofessoren wie Prof. Dr. Ernst Hirsch und Prof. Dr. Andreas Schwarz bei, welche vor den Nationalsozialisten aus Deutschland geflüchtet waren und in der Türkei eine zweite akademische Heimat gefunden hatten. Sie gründeten wichtige Lehrstühle an den juristischen Fakultäten und bildeten  Generationen von Juristinnen und Juristen aus. Daraus entstand eine fundierte akademische Rechtsvergleichungstradition, welche durch die Lehrstühle und Höchstgerichte der Türkei sowohl im zivilrechtlichen als auch im öffentlichrechtlichen Bereich noch heute intensiv betrieben wird, und damit die Jurisprudenz und Gesetzgebung weiter prägt.  

In Deutschland wird den türkisch-rechtlichen Komponenten durch die sich immer weiter intensivierenden wirtschaftlichen Beziehungen zur Türkei zunehmende Aufmerksamkeit geschenkt.